Testament
Durch eine Testamentsspende hat Ihr Engagement über Ihr eigenes Leben hinaus Bestand.
In Ihrem Testament können Sie die Hans Rosenthal-Stiftung zum Erben oder Miterben bestimmen. So kann Ihr letzter
Wille vielen Menschen in akuter Not neue Hoffnung geben.
Da die Hans Rosenthal-Stiftung als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit ist, kommt ein Testament zu unseren Gunsten ohne steuerliche Abzüge unserer Arbeit zugute.
Vermächtnis
Statt die Stiftung selbst als Erbin einzusetzen, können Sie auch ein Vermächtnis in Ihr Testament aufnehmen, das Ihre Erben verpflichtet, bestimmte Geldbeträge oder Sachwerte der Hans Rosenthal-Stiftung zuzuwenden. Auch diese Art der Zuwendung führt zu einer Verminderung der Erbschaftssteuer.
Erbschaft
Sollten Sie selbst als Erbe bedacht worden sein, können Sie dieses Erbe oder einen Teil dieses Erbes unserer Stiftung zuwenden und so die Erbschaftssteuer entsprechend verringern.