Aufgrund einer Brandstiftung in einem Mietshaus änderte sich das Leben der Familie G. drastisch. Um sich zu retten, sprang Frau G. mit ihrem 2-jährigen Kind aus dem Fenster ihrer Wohnung im dritten Stock.
Frau G. ist seitdem querschnittsgelähmt, das Kind erlitt schwere Verletzungen und musste operiert werden. Der Vater erlitt schwere Rauchverletzungen der Atemwege.
Die Wohnung der Familie brannte völlig aus. Der Brandstifter konnte bis heute nicht ermittelt werden. Neben der unendlichen Schwere der körperlichen Verletzungen hat die Familie ihr ganzes Hab und Gut verloren. Die Hans Rosenthal-Stiftung half der Familie bei der Neuanschaffung grundlegender Dinge.
Hier konnten wir helfen
Nur Dank Ihrer Unterstützung konnte die Hans Rosenthal-Stiftung über 3000 Familien in schweren Notlagen wirksam helfen. Hier finden Sie einige Beispiele, in denen wir die Not der Betroffenen mit Ihrer Hilfe mildern konnten.
Die 11-jährigen Zwillinge der Familie W. wurden mit einem sehr seltenen Gen-Defekt geboren. Konsequenz dieses
sehr seltenen Defektes ist die völlige Hilflosigkeeit der Kinder, eine 100%ige Pflegesituation und eine eingeschränkte
Lebenserwartung. Beide Mädchen sind bereits auf Spezialrollstühle angewiesen.
In den letzten Monaten wurde den Kindern mittels einoperierter Stahlstäbe an der Wirbelsäule eine Stabilität
verschafft, die verhindert, dass die Körper sich soweit zusammenkrümmen, dass die Lunge irreparabel beschädigt
würde.
Der Vater geriet während der langen Operationsphase der Kinder in eine schwere Depression und wählte den
Freitod. Die menschliche Tragik der Mutter mit den frisch operierten Kindern kann man kaum in Worte fassen, zudem
Frau W. an Multipler Sklerose erkrankt ist, mit fortschreitender Tendenz.
Mit Hilfe der Hans Rosenthal-Stiftung, einer charitativen Einrichtung und lieben Freunden, konnte die dauerhafte
Bereitstellung geeigneter Hilfskräfte zur Versorgung der Kinder und auch der Mutter gewährleistet werden.
Der 3-jährige Sohn einer sechsköpfigen Familie wurde mit schweren körperlichen Behinderungen geboren. Beide Hüften sind missgebildet bzw. teilweise nicht vorhanden. Seine Oberschenkel sind stark verkürzt, der Knochen der linken Seite ist geteilt und die eine Hälfte wächst quer, wodurch das Kind in den nächsten Monaten auch beim sitzen erhebliche Schwierigkeiten bekommen wird.
Trotz der häufigen Krankenhausaufenthalte in einer orthopädischen Kinderklinik und den ständigen Therapien, welche das Kind fünfmal wöchentlich über sich ergehen lassen muss, kann nur einer Verschlimmerung seines Zustandes entgegen gewirkt werden. Eine Verbesserung wäre nur durch Operationen möglich. Leider fühlen sich die Ärzte nicht in der Lage, die dringend erforderlichen Operationen durchzuführen. Aus diesem Grund kontaktierte die Kinderklinik einen sehr erfahrenen Orthopäden in den USA. Dieser Arzt wäre bereit, das Kind in mehreren Operationsschritten zu behandeln. Die Krankenkasse übernimmt leider nur die Krankenhauskosten, aber nicht die Kosten für die Operationen des Orthopäden aus den USA.
Die Hans Rosenthal-Stiftung hat zusammen mit einer weiteren Einrichtung diese Kosten übernommen.
Im März 2007 wurde bei dem älteren Kind der der fünfköpfigen Familie K. die Diagnose SSPE gestellt, eine Folgeerkrankung der Masern. SSPE ist eine tödlich verlaufende Krankheit (SSPE ist eine persistierende Maserninfektion des zentralen Nervensystems). Binnen kurzer Zeit wurde das Mädchen zum Pflegefall.
Sie kann nicht mehr lesen, schreiben, sprechen oder laufen. Frau K. musste ihren Beruf aufgeben, um ihre Tochter pflegen zu können.
Da es sich bei dieser Erkrankung um eine neurologische Erkrankung handelt, hat die Familie Kontakt zu Ärzten aufgenommen, die auf diesem Gebiet seit Jahrzehnten forschen und auch Erfolge erzielen konnten. Mit Hilfe eines besonderen Therapieverfahrens könnte eine Verbesserung des Krankheitszustandes des Kindes erreicht werden.
Die behandelnden Ärzte bekräftigen dieses Verfahren und sind selber an der Wirkungsweise dieser Therapieform interessiert. Die gesetzliche Krankenkasse lehnt eine Übernahme der Kosten ab. Eine Finanzierung dieser Behandlung aus eigenen Mitteln ist der Familie nicht möglich.